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Datum: 01.08.2025
Aktenzeichen: 10 Ca 1491/24
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Arbeitsentgelt für den Zeitraum vom 1. Mai 2024 bis 6. Juni 2024 1.137,60
Euro netto sowie weitere 864,- Euro brutto zu bezahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Urteilsstreitwert wird auf 2.001,60 Euro festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.