Die 2. Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden unter dem Vorsitz von Herrn Vorsitzendem Richter am Landgericht Wolfgang Fischer verhandelt ab
Freitag, 28.02.2025, 09.00 Uhr in Saal 118 des Landgerichtsgebäudes, Landgericht Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden
mit Fortsetzungsterminen am
11.03.2025, 09.00 Uhr
18.03.2025, 09.00 Uhr
25.03.2025, 09.00 Uhr und
27.03.2025, 09.00 Uhr
über die Anklage der Staatsanwaltschaft Baden-Baden, mit der drei deutschen Angeklagten, zwei davon heute 37 Jahre und einer 36 Jahre alt, zur Last gelegt wird, im Zeitraum von Juni 2020 bis März.2021 von ihren jeweiligen damaligen Wohnorten in Sinzheim, Baden-Baden, Rastatt und Kehl aus mit großen Mengen Kokain, Marihuana und Haschisch in einer Vielzahl von Fällen u.a. unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben bzw. Beihilfe hierzu geleistet zu haben.
Die Angeklagten haben sich bislang zu den Vorwürfen nicht eingelassen.
Die drei Angeklagten sind zuletzt durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 28.07.2023 (2 KLs 301 Js 16931/21) wegen zahlreicher anderer Betäubungsmitteldelikte mittels sog. Krypto-Handys zu mehrjährigen Gesamtfreiheitsstrafen verurteilt worden.
Landgericht Baden-Baden: 2 KLs 301 JS 16778/22