Nachlassgericht
Das Notariat am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen ist das für das Nachlassverfahren zuständige Nachlassgericht.
Das Nachlassgericht ist in Baden-Württemberg insbesondere zuständig für die Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen, die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen, die Erteilung eines Erbscheines sowie die Entgegennahme von Ausschlagungserklärungen.