Sachverständige (auch Gutachter genannt) nehmen aufgrund ihrer Sachkunde zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung, über die der Richter keine eigene Fachkenntnis hat. Gutachter haben die Aufgabe, den vorgegebenen Sachverhalt unparteiisch, unabhängig und objektiv fachlich zu beurteilen. Die von Sachverständigen erstellten Gutachten sind unverzichtbare und wichtige Instrumentarien zur richterlichen Überzeugungsbildung. Der Richter hat sich auf diese Weise - nach Überprüfung der Erkenntnisse des Sachverständigen - im Rahmen der freien Beweiswürdigung eine eigene Überzeugung zu bilden.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (weitere Informationen siehe Kasten "Sachverständigenverzeichnisse" rechts) sind solche Gutachter, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden (z.B. durch Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern usw.). In der Regel sind die Gerichte bemüht, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranzuziehen.
Die Entschädigung für Sachverständige richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Sachverständige erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die in der Regel nach Stunden bemessen wird. Daneben können Sachverständige Fahrtkostenersatz und Entschädigung für bestimmte Aufwendungen beantragen.