Studentenpraktikum

Wer sich für die praktische Studienzeit für Jurastudenten interessiert, kann nähere Informationen nebst einem Merkblatt zum Herunterladen durch das Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - Baden-Württemberg erhalten.

Hinweis: Bewerbungen (bzw. Anfragen, ob eine Praktikumsmöglichkeit besteht) sind direkt an die jeweilige Justizbehörde (Gericht, Staatsanwaltschaft) zu richten.

Das Praktikum wird in Form eines Gruppenpraktikums durchgeführt. Bei welchen Gerichten eine Teilnahme an diesem Gruppenpraktikum möglich ist, kann dem o.g. Merkblatt des Landesjustizprüfungsamts entnommen werden.

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