Seit 30.09.2020 werden neu angelegte Verfahren in Zivilsachen am Landgericht Baden-Baden (ausschließlich) als elektronische Akten geführt. Alle eingehenden papierhaften Vorgänge (auch Telefaxe) müssen zunächst gescannt werden, bevor sie in der Akte weiterbearbeitet werden können. Über den elektronischen Rechtsverkehr eingehende Schreiben können direkt in der eAkte bearbeitet werden. Enthalten sie ein Aktenzeichen einer bereits elektronisch geführten Akte, werden sie automatisch der elektronischen Verfahrensakte zugeordnet und sind dort sofort verfügbar.
Was ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger?
Die Bürgerinnen und Bürger können sich nach wie vor mit papierhaften Schreiben an das Gericht wenden und bekommen auch
herkömmliche Papierpost vom Gericht. Insofern ändert sich nichts. Auch die Bürgerinnen und Bürger können sich auf
elektronischem Weg an das Gericht wenden. Allerdings nicht mit einfacher E-Mail, sondern nur auf besonders sicheren Übertragungswegen
(DE-Mail, EGVP). Näheres hierzu finden Sie auf www.ejustice-bw.justiz-bw.de/.
Bitte beachten Sie, dass die Bürgerinnen und Bürger wegen § 78 Zivilprozessordnung (ZPO) im Zivilverfahren meistens nur
über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wirksame Anträge an das Landgericht stellen können (sog.
„Anwaltszwang“).
Was ändert sich für die Anwaltschaft?
Ab 1. Januar 2022 dürfen Rechtsanwälte nur noch über den elektronischen Rechtsverkehr (insbesondere unter Nutzung des
besonderen elektronischen Anwaltspostfachs beA) an die Gerichte wenden. Schon jetzt besteht aber die Pflicht, über beA für die
Gerichte und andere Anwälte erreichbar zu sein.
In elektronisch geführten (Zivil-) Verfahren wird das Landgericht Baden-Baden soweit möglich nur noch elektronische Nachrichten
an die Anwälte übermitteln und auch das sogenannte elektronische Empfangsbekenntnis (eEB) anfordern. Die Rechtsanwälte sind
verpflichtet, dieses eEB auch elektronisch zurückzusenden.
Wir bitten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Schriftsätze möglichst nur noch über beA einzureichen!
Alle papierhaft eingereichten Schriftsätze, auch Telefaxe, müssen gescannt werden, bevor sie in der Akte zur Verfügung
stehen und vom Richter zur Kenntnis genommen werden können. Dieser Vorgang ist zeitlich aufwändig und wird in der Regel nur
einmal am Tag vorgenommen. Ist der Scanvorgang an einem Tag abgeschlossen, werden die Dokumente in der Regel erst am nächsten Tag
eingescannt. Dies gilt auch für Telefaxe! Deshalb gilt: Telefaxe sind nicht (mehr) der schnellste und zuverlässigste Weg, um dem
Gericht eine Nachricht zukommen zu lassen.
Hier finden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf einer besonderen Seite weitere Informationen über den
elektronischen Rechtsverkehr mit dem Landgericht Baden-Baden.