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Apostillen Legalisationen

Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.

 

Das Landgericht Baden-Baden ist ausschließlich zuständig für Urkunden, die von einem Gericht (z.B. ein Scheidungsurteil) oder von einem Notar/ einer Notarin (z.B. eine Unterschriftsbeglaubigung) des Landgerichtsbezirks Baden-Baden (Achern, Baden-Baden, Bühl, Gernsbach und Rastatt) erstellt wurden. 

Anträge auf Erteilung einer Apostille / Überbeglaubigung sind ausschließlich schriftlich, zusammen mit dem Dokument, an das die Apostille/Überbeglaubigung angesiegelt werden soll, beim Landgericht einzureichen. Das Antragsformular finden Sie hier

Die Urkunde, versehen mit der Apostille, wird Ihnen per Post zurückgeschickt (Bearbeitungszeit ca.1 Woche zuzüglich Postlaufzeit). 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Grünbacher (Tel.-Nr. 07221/685402). Telefonische Erreichbarkeit: Mo.-Do. von 9:00 - 11:30 Uhr.

Besondere Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und Legalisationen:

Für Urkunden der Städte und Gemeinden (z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Melde- oder Lebensbescheinigungen) ist zuständig:

 

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 11

Schlossplatz 1-3

76131 Karlsruhe

Tel.-Nr. 0721/926-3338

                                 

 

Für Urkunden von baden-württembergischen Schulen oder des Oberschulamts ist zuständig:

 

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Referat 22

Thouretstr. 6

70173 Stuttgart

Tel.-Nr. 0711/2792569


Bei Urkunden, die hier nicht aufgeführt sind, müssen Sie beim Aussteller dieser Urkunde nachfragen, welche Stelle die dazugehörige Apostille erteilen kann.


 

 



 
 

 

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