Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
Das Landgericht Baden-Baden ist ausschließlich zuständig für Urkunden, die von einem Gericht (z.B. ein Scheidungsurteil) oder von einem Notar/ einer Notarin (z.B. eine Unterschriftsbeglaubigung) des Landgerichtsbezirks Baden-Baden (Achern, Baden-Baden, Bühl, Gernsbach und Rastatt) erstellt wurden.
Anträge auf Erteilung einer Apostille / Überbeglaubigung sind ausschließlich schriftlich, zusammen mit dem Dokument, an
das die Apostille/Überbeglaubigung angesiegelt werden soll, beim Landgericht einzureichen. Das Antragsformular finden Sie hier.
Die Urkunde, versehen mit der Apostille, wird Ihnen per Post zurückgeschickt (Bearbeitungszeit ca.1 Woche zuzüglich Dauer des Postversands).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Baumstark oder an Frau Fritsch (Tel.-Nr. 07221/685-418). Telefonische Erreichbarkeit: Mo.-Do. von 9:00 - 11:30 Uhr.
Von telefonischen Sachstandsanfragen bitten wir abzusehen.
Besondere Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und Legalisationen:
Für Urkunden der Städte und Gemeinden (z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Melde- oder Lebensbescheinigungen) ist zuständig:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 11
Schlossplatz 1-3
76131 Karlsruhe
Tel.-Nr. 0721/926-3338
Für Urkunden der Städte und Gemeinden des Ortenaukreises ist zuständig:
Regierungspräsidium Freiburg
Schwendistr.12
79002 Freiburg
Tel.-Nr. 0761/208-2028
Für Urkunden von baden-württembergischen Schulen oder des Oberschulamts ist zuständig:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Referat 22
Thouretstr. 6
70173 Stuttgart
Tel.-Nr. 0711/2792569
Bei Urkunden, die hier nicht aufgeführt sind, müssen Sie bei dem Aussteller dieser Urkunde nachfragen, welche Stelle die dazugehörige Apostille erteilen kann.