Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Klagen, Anklagen, Berufungen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die einzelnen Kammern des Landgerichts wird jährlich durch das Präsidium des Landgerichts im Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechtsgrundlage: § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, § 16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter verteilt werden, im Voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind. Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, wie die Kammern personell besetzt sind und für welche Fälle sie zuständig sein sollen. Das Präsidium ist ein Selbstverwaltungsorgan der Richter. Es wird von allen Richtern des Gerichts gewählt.
Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Baden-Baden (richterlicher Bereich):
Stand: 01.01.2015
Stand: 01.06.2015
Stand: 09.09.2015
Stand: 01.01.2016
Stand: 19.02.2016
Stand: 01.07.2016
Stand: 01.01.2017
Stand: 01.04.2017
Stand: 02.05.2017
Stand: 01.10.2017
Stand: 01.01.2018
Stand: 01.01.2019
Stand: 01.01.2020
Stand: 07.01.2020
Stand: 01.01.2021
Stand: 01.01.2022
Stand: 01.01.2023
Stand: 01.01.2024
Es wird darauf hingewiesen, dass Veränderungen im Geschäftsverteilungsplan während des laufenden Kalenderjahres nicht regelmäßig eingearbeitet werden.