Landgericht Baden-Baden

Datum: 16.12.2024

Kurzbeschreibung: Millionenklage der Gebäudeversicherung des Hotels „Badischer Hof“ in Baden-Baden gegen den TÜV Süd
Termin zur Verkündung einer Entscheidung vom Freitag, 20.12.2024 aufgehoben

Millionenklage der Gebäudeversicherung des Hotels „Badischer Hof“ in Baden-Baden gegen den TÜV Süd
Termin zur Verkündung einer Entscheidung vom Freitag, 20.12.2024 aufgehoben

Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden hat mit Verfügung vom 16.12.2024 den auf 20.12.2024 bestimmten Termin zur Verkündung einer Entscheidung in dem vorgenannten Verfahren aufgehoben.

Am 12.12.2024 ist auf die im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 27.09.2024 erteilten Hinweise des Gerichts weiterer Sachvortrag der Klägerseite bei Gericht eingegangen, zu dem der Beklagtenseite Gelegenheit zur Stellungnahme bis Ende Januar 2025 eingeräumt wurde. Im Hinblick darauf ist der auf 20.12.2024 bestimmte Termin zur Verkündung einer Entscheidung aufgehoben worden. Eine weitere verfahrensleitende Verfügung wird nach Ablauf der Stellungnahmefrist von Amts wegen erfolgen.

Landgericht Baden-Baden, Aktenzeichen 2 O 160/23

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