Der in dem Verfahren wegen Vorteilsgewährung gegen einen vormaligen Verwaltungsvorstand eines Fußballvereins auf Donnerstag, 16.01.2025 bestimmte Termin zur Verhandlung über die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden ist heute aufgehoben worden.
Der Angeklagte hat seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgericht Baden-Baden vom 05.08.2024 zurückgenommen. Das Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz Amtsgericht Baden-Baden: 17 Ds 730 Js 21302/17
Landgericht Baden-Baden: 6 NBs 730 Js 21302/17