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Landgericht Baden-Baden - Terminshinweis

Datum: 14.03.2025

Kurzbeschreibung: 

Berufungsverfahren wegen u.a. des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen vormaligen Inhaber einer Gaststätte im Achertal

Berufungsverfahren wegen u.a. des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen vormaligen Inhaber einer Gaststätte im Achertal

Das Landgericht Baden-Baden, 5. Kleine Strafkammer, unter dem Vorsitz von Herrn Vorsitzendem Richter am Landgericht Johannes Huber verhandelt seit dem 24.02.2025 über die Berufung des Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden, Schöffengericht, vom 12.04.2022, durch das der Angeklagte als vormaliger Inhaber einer Gaststätte im Achertal wegen Steuerhinterziehung in 24 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden ist.

Fortsetzungstermine sind auf 

24.03.2025, 14.00 Uhr, Saal 015 des Landgerichts Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden

sowie

26.03.2025, 09.00 Uhr; 31.03.2025, 09.00 Uhr und 07.04.2024, 09.00 Uhr 

bestimmt worden.

Dem Angeklagten ist durch das Amtsgericht Baden-Baden, Schöffengericht, in dem mit der Berufung angegriffenen Urteil zur Last gelegt worden, als Inhaber einer Gaststätte im Achertal für die Jahre 2011 bis 2018 falsche Erklärungen zur Einkommens-, Umsatz-, Gewerbesteuer und zum Solidaritätszuschlag gemacht zu haben, indem er u.a. in seinem Kassensystem eine Manipulationssoftware eingesetzt habe, die dazu geführt habe, dass die Anzahl der Umsatzbuchungen gekürzt worden seien. Hierdurch sei dem zuständigen Finanzamt Offenburg ein Schaden in Höhe von ca. 1,5 Mio. EUR entstanden. 

Gegen das Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden, Schöffengericht, richtet sich die Berufung des Angeklagten. Ziel der Berufung ist insbesondere die Überprüfung der Höhe der möglichen Steuerverkürzung sowie die Verhängung einer Strafe, die im Ergebnis nicht zu einer Vollstreckung einer Freiheitsstrafe führt.

Das Landgericht hat bisher den führenden Ermittlungsbeamten der Steuerfahndung Freiburg, den Steuerberater des Angeklagten sowie einen in der Gaststätte beschäftigten Kellner als Zeugen vernommen. Als Sachverständige wurde ein leitender Angestellter des Herstellers des betroffenen Kassensystems gehört sowie ein Kassensystemprüfer der Finanzverwaltung.

Zum Fortsetzungstermin am 24.03.2025 sind vier Zeugen, darunter zwei Finanzbeamte, geladen.

Amtsgericht Baden-Baden, 5 Ls 304 Js 14264/19

Landgericht Baden-Baden, 5 NS 304 Js 14264/19