Die 5. Kleine Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden unter dem Vorsitz von Herrn Vorsitzendem Richter am Landgericht Johannes Huber verhandelt am
Montag, 05.05.2025, 09.00 Uhr, Saal 118 des Gebäudes des Landgerichts Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden
über die Berufung des Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden vom 01.02.2024, durch das der Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu der Geldstrafe von 75 Tagessätzen verurteilt worden ist. Das Amtsgericht sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Angeklagte, als er Anfang Februar 2022 als Berufsbusfahrer mit einem Linienbus in den Bereich der Einfahrt zum Busbahnhof am Bahnhof in Baden-Baden einfuhr, eine den dortigen Bereich überquerende Fußgängerin infolge mangelnder Aufmerksamkeit übersah und diese mit dem Bus erfasste. Hierdurch kam nach den Feststellungen des Amtsgerichts die Geschädigte zu Fall und zog sich durch den Aufprall des Kopfes auf den Asphalt so schwere Verletzungen zu, dass sie einen Tag darauf verstarb.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden richtet sich die Berufung des Angeklagten, die auf die Rechtsfolgenseite beschränkt ist. Das Urteil des Amtsgerichts ist daher hinsichtlich seiner Feststellungen und zum Schuldspruch rechtskräftig. Gegenstand des Berufungsverfahrens vor der kleinen Strafkammer des Landgerichts ist daher nur noch die Höhe der Strafe.
Landgericht Baden-Baden: 5 NBs 200 Js 1971/22