Die 5. kleine Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden unter Vorsitz von Herrn Vorsitzendem Richter am Landgericht Johannes Huber verhandelt
am Mittwoch, 04.06.2025, 09.00 Uhr, Saal 015 des Landgerichtsgebäudes, Landgericht Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden
über die Berufung des Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Rastatt vom 18.06.2024, durch das der Angeklagte wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung und weiterer Tateinheit mit tätlicher Beleidigung zu der Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt wurde.
Das Amtsgericht sah es nach durchgeführter Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Angeklagte in der Nacht zum 03. Oktober 2023 bei einem Event am Kurpark in Gaggenau als einer von mehreren hundert Gästen einer Party einem Polizeibeamten, der nach Beschwerden von Anwohnern über nächtliche Lärmbelästigung einen DJ vergeblich darum gebeten hatte, die Musik leiser zu drehen und der soeben dabei war, den Polizeieinsatz zu beenden und die Bühne wieder zu verlassen, eine unbekannte alkoholische Flüssigkeit in die linke Gesichtshälfte und über die Uniform des Polizeibeamten geschüttet habe. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts Rastatt hat der Angeklagte Berufung eingelegt.
Zum Haupttermin sind 3 Zeugen geladen.