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Landgericht Baden-Baden: Terminshinweis

Datum: 11.09.2025

Kurzbeschreibung: Strafverfahren u.a. wegen besonders schweren Raubes auf einem Parkplatz, Nötigung eines Taxifahrers und wegen Einbrüchen in Bühl und Baden-Baden

Strafverfahren u.a. wegen besonders schweren Raubes auf einem Parkplatz, Nötigung eines Taxifahrers und wegen Einbrüchen in Bühl und Baden-Baden

Die 2. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Herrn Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Klaus Stohrer verhandelt ab

Donnerstag, 18.09.2025, 09.00 Uhr in Saal 118 des Landgerichtsgebäudes, Landgericht Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden

mit Fortsetzungsterminen am

Montag, 06.10.2025, 09.00 Uhr

Mittwoch, 08.10.2025, 09.00 Uhr und

Montag, 13.10.2025, 09.00 Uhr

über zwei Anklagen der Staatsanwaltschaft Baden-Baden, mit denen dem heute 42-jährigen Angeklagten ukrainischer Staatsangehörigkeit unter anderem zur Last gelegt wird, im September 2024 in ein auf einem Anwohnerparkplatz in Bühl abgestelltes Wohnmobil gewaltsam eingedrungen zu sein und dessen Technik und Innenausstattung absichtlich beschädigt zu haben, wodurch ein erheblicher Sachschaden entstanden sei. Ende September 2024 habe der Angeklagte nachts in einer Gaststätte in Bühl in der Absicht, an Bargeld zu gelangen, ein Geldspielgerät zerstört. Hierdurch sei ein Sachschaden von ca. EUR 4.000,-- entstanden. In derselben Nacht sei der Angeklagte in einen Kindergarten in Bühl gewaltsam eingedrungen, habe die Räumlichkeiten durchsucht und unter anderem Gegenstände im Wert von rund EUR 500,-- entwendet sowie einen Sachschaden von ca. 1.000 EUR verursacht.

Darüber hinaus legt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last, an einem Abend Mitte Oktober 2024 gegen 23 Uhr gemeinsam mit einer weiteren Person auf dem Parkplatz Oos-West in der Flugstraße in Baden-Baden einen weiteren Geschädigten unter Vorhalt eines Messers aufgefordert zu haben, eine Anzeige zurückzuziehen und Handy, Schlüssel und Geldbeutel auszuhändigen. Noch bevor der Geschädigte dem habe nachkommen können, habe der Angeklagte auf diesen eingeschlagen und die herausverlangten Gegenstände an sich genommen und sich damit entfernt. Im weiteren Verlauf habe er mit weiteren vier unbekannt gebliebenen Personen auf den sich ebenfalls vom Parkplatz entfernenden Geschädigten gewartet, habe auf diesen eingeschlagen und ihm unter Vorhalt eines Messers den Rucksack abgenommen. Der Geschädigte habe hierdurch mehrere Hämatome und einen Schaden in Höhe von etwa EUR 200,-- erlitten.

Zudem habe der Angeklagte am 27.12.2024 gegen 23 Uhr als Fahrgast eines Taxis in Baden-Baden während der Fahrt eine Schreckschusspistole aus seinem Hosenbund gezogen, habe diese dem fahrenden Taxifahrer an die Schläfe gehalten und ihm angedroht zu schießen, wenn er – wie von diesem angekündigt - zur Polizei fahre. Im weiteren Verlauf habe er dem Taxifahrer, der während des weiteren Fahrtverlaufs Lichtbilder vom Angeklagten gemacht habe, unter anderem das Mobiltelefon weggenommen und sich schließlich aus dem Taxi entfernt und das Mobiltelefon weggeworfen. 

Am Abend des 6. Januar 2025 habe der Angeklagte gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter unter Mitführen von Waffen die Tür eines Lagerraums eines Imbissstandes in Baden-Baden aufgehebelt und Waren im Wert von rund EUR 150,-- entwendet. 

In der Nacht vom 04.02.2025 habe der Angeklagte einen aufgrund einer Auseinandersetzung hinzugerufenen Sicherheitsdienst mit dem Messer bedroht. Anlässlich seiner Festnahme durch die im weiteren Verlauf eingetroffenen Polizeibeamten habe er versucht, diese durch Tritte und Kopfstöße zu verletzen.

Der Angeklagte sitzt seit 04.02.2025 in Untersuchungshaft.

Zum Termin am 18.09.2025 sind sechs Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

Landgericht Baden-Baden: 2 KLs 104 Js 17427/24