Die 5. Kleine Strafkammer unter dem Vorsitz von Herrn Vorsitzendem Richter am Landgericht Johannes Huber verhandelt am
Mittwoch, 24.09.2025, 09.00 Uhr in Saal 015 des Landgerichtsgebäudes, Landgericht Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden
über die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Rastatt vom 17.10.2024, durch das der Angeklagte wegen versuchten Schwangerschaftsabbruchs zu der Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt wurde.
Dem Angeklagten ist zur Last gelegt worden, im März 2024 in der Annahme, die Geschädigte sei im 4. Monat schwanger und er sei der Vater des damals noch nicht geborenen Kindes, im Verlauf einer verbalen Auseinandersetzung am Bachufer der Murg in Gaggenau mehrfach mit der Faust und den Händen in den Bauch der Geschädigten gestoßen zu haben, um hierdurch einen Schwangerschaftsabbruch herbeizuführen. Hierdurch sei die Geschädigte körperlich verletzt worden, das Kind sei jedoch gesund zur Welt gekommen. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts hat der Angeklagte Berufung eingelegt.
Landgericht Baden-Baden: 5 NBs 306 Js 4702/24