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Landgericht Baden-Baden

Datum: 29.09.2025

Kurzbeschreibung: 

Revision durch Oberlandesgericht Karlsruhe verworfen - Urteil wegen Steuerhinterziehung gegen vormaligen Inhaber einer Gaststätte im Achertal rechtskräftig

Revision durch Oberlandesgericht Karlsruhe verworfen - Urteil wegen Steuerhinterziehung gegen vormaligen Inhaber einer Gaststätte im Achertal rechtskräftig

Durch Beschluss vom 11.09.2025 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (1 ORs 210 SRs 425/25) die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 7. April 2025 verworfen. Das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 07.04.2025 im Berufungsverfahren ist damit rechtskräftig.

Durch Urteil des Landgerichts Baden-Baden ist der Angeklagte im Berufungsverfahren – auf seine Berufung unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Baden-Baden vom 12.04.2022 - wegen Steuerhinterziehung in 23 Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden, von denen 4 Monate als vollstreckt galten. Im Übrigen ist der Angeklagte freigesprochen worden. Dem Angeklagten ist zur Last gelegt worden, als Inhaber einer Gaststätte im Achertal für die Jahre 2011 bis 2018 falsche Erklärungen zur Einkommens-, Umsatz-, Gewerbesteuer und zum Solidaritätszuschlag gemacht zu haben, indem er u.a. in seinem Kassensystem eine Manipulationssoftware eingesetzt habe, die dazu geführt habe, dass die Anzahl der Umsatzbuchungen gekürzt worden seien. Hierdurch sei dem zuständigen Finanzamt ein Schaden in Höhe von ca. 1,6 Mio. EUR entstanden. 

Die hiergegen eingelegte Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Karlsruhe durch Beschluss vom 11.09.2025 verworfen. 

Amtsgericht Baden-Baden 5 Ls 304 Js 14264/19

Landgericht Baden-Baden: 5 Ns 304 Js 14264/19

Oberlandesgericht Karlsruhe: 1 ORs 210 SRs 425/25