In dem Zivilverfahren der Stadtwerke Rastatt GmbH gegen die Umweltpartner Vogel AG auf Zahlung von Schadensersatz wegen Inverkehrbringen von vermeintlich PFC-belastetem Kompostmaterial hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden unter dem Vorsitz von Herrn Präsidenten des Landgerichts Dr. Frank Konrad Brede
Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bestimmt auf
Montag, 27.10.2025, 09.30 Uhr, Saal 118 des Landgerichts Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden.
Zum Termin ist ein Sachverständiger zur Gutachtenserläuterung geladen.
Mit einer abschließenden Entscheidung ist in diesem Termin nicht zu rechnen.
Mit der Klage wird von den Stadtwerken Rastatt GmbH Zahlung von Schadensersatz in Millionenhöhe geltend gemacht. Der beklagten Umweltpartner Vogel AG wird von der Klägerin vorgeworfen, bei der Produktion von Kompost auch Papierschlämme verwendet zu haben, welche mit PFC belastet gewesen seien. Dieses Kompost-Papierschlamm-Gemisch sei großflächig auf Äcker ausgebracht worden und habe die Verunreinigung des Grundwassers im Einzugsbereich der Wasserwerke Rauental und Niederbühl mit PFC verursacht. Die Beklagte bestreitet eine Verantwortlichkeit für den geltend gemachten Schaden. Sie führt unter anderem an, nur Papierfasern guter Qualität in zulässiger Weise zur Verarbeitung angenommen zu haben.
Presse- und Medienvertreter werden aus Organisationsgründen gebeten, ihr Erscheinen durch E-Mail an die pressestelle@lgbaden-baden.justiz.bwl.de bis Freitag, 24.10.2025 anzukündigen.
Landgericht Baden-Baden, Aktenzeichen 1 O 47/19