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Landgericht Baden-Baden

Datum: 10.11.2025

Kurzbeschreibung: Berufungsverfahren wegen Körperverletzung nach Oberschenkelbruch eines Babys

Berufungsverfahren wegen Körperverletzung nach Oberschenkelbruch eines Babys

Die 5. Kleine Strafkammer unter dem Vorsitz von Herrn Vorsitzendem Richter am Landgericht Johannes Huber verhandelt am 

Montag, 17.11.2025, 09.00 Uhr in Saal 015 des Landgerichtsgebäudes, Landgericht Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden

mit Fortsetzungstermin 

am Mittwoch, 19.11.2025, 09.00 Uhr

über die Berufung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden gegen ein Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden – Schöffengericht – vom 27.11.2024, durch das der heute 27-jährige Angeklagte deutscher Staatsangehörigkeit vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen wurde. 

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten zur Last gelegt, an einem Morgen im November 2022 in der damals von ihm und seiner Lebensgefährtin bewohnten Wohnung in einer Gemeinde des südlichen Landkreises Rastatt in der Region zwischen Bühl und Achern seiner damals gut zwei Monate alten Tochter beim Wickeln den Oberschenkel mit erheblichem Kraftaufwand derart in eine unnatürliche Position gebogen zu haben, dass das Baby hierdurch einen Bruch des Oberschenkelknochens sowie erhebliche Schmerzen erlitten habe, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe.

Das Amtsgericht – Schöffengericht - hat nach Anhörung eines medizinischen Sachverständigen ausschließen können, dass der Oberschenkelbruch des Babys bei einem normalen Wickelvorgang entstanden sein konnte, selbst wenn sich die wickelnde Person ungeschickt oder unsachgemäß verhalten hätte. Es hat auch ausschließen können, dass sich das Baby selbst verletzt hatte. Das Amtsgericht hat sich vielmehr nach dem medizinischen Sachverständigengutachten davon überzeugt, dass der Bruch nur durch gewaltsames, aktives Einwirken auf das Baby verursacht worden sein kann. Es hat sich nach der Beweisaufnahme aber nicht davon überzeugen können, dass es gerade der Angeklagte gewesen sei, der die zum Oberschenkelbruch führende Handlung vorgenommen habe. Das Gericht hat es vielmehr nicht mit letzter Sicherheit ausschließen können, dass möglicherweise die Kindesmutter das Baby verletzt habe und hat deshalb den Angeklagten freigesprochen. 

Der Angeklagte hatte sich zur Sache nicht eingelassen.

Das Landgericht hat zum Termin am 17.11.2025 5 Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

Amtsgericht Baden-Baden: 5 Ls 101 Js 18380/22

Landgericht Baden-Baden: 5NBs 101 Js 18380/22