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Landgericht Baden-Baden - Medienmitteilung

Datum: 29.12.2025

Kurzbeschreibung: 

Betreiberin sozialer Netzwerke wegen des Einsatzes von sog. Business Tools auf Zahlung von Schadensersatz verurteilt

Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden unter dem Vorsitz von Herrn Präsidenten des Landgerichts Dr. Frank Konrad Brede verkündete am 22.12.2025 drei Urteile gegen eine Betreiberin sozialer Netzwerke, durch die diese wegen des Einsatzes von sog. Business Tools u.a. zum Ersatz immateriellen Schadens in Höhe von jeweils EUR 5.000,-- verurteilt wurde.

Die drei Klageparteien nutzten jeweils ein soziales Netzwerk, das von der Beklagten betrieben wird. Sie erhoben gegen die Beklagte als Betreiberin dieser sozialen Netzwerke wegen einer nach ihrer Ansicht rechtswidrigen Verarbeitung ihrer personenbezogener Daten durch den Einsatz sog. Business Tools jeweils Klage, mit der sie unter anderem die Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes geltend machten. 

Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden hat allen drei Klagen durch Urteile vom 22.12.2025 vollumfänglich stattgegeben.

Nach den Feststellungen der Kammer sammele und speichere die Beklagte als Betreiberin der sozialen Netzwerke durch den Einsatz der sog. Business Tools Daten zum Nutzungsverhalten von Internetnutzern und verarbeite diese Daten dergestalt, dass daraus individuelle Nutzerprofile gewonnen werden könnten, die Erkenntnisse zu höchstpersönlichen Umständen ermöglichten. Zur Begründung hat die Kammer ferner ausgeführt, die Beklagte habe nicht bestritten, die so gewonnenen Daten auch entsprechend zu nutzen. Sie habe aber eine hierfür erforderliche Rechtfertigung weder vorgetragen noch sei eine solche ersichtlich.

Die Kammer hat daher die Beklagte in einem Fall u.a. zur Auskunft über die Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten der Klagepartei, zur Löschung von im einzelnen näher bezeichneten personenbezogenen Daten und zur Zahlung von immateriellem Schadensersatz an die Klagepartei in Höhe von EUR 5.000,-- verurteilt (Aktenzeichen: 1 O 15/24).

In zwei weiteren Fällen hat die Kammer die Beklagte u.a. zur Unterlassung einer näher bestimmten Datenverarbeitung mit Hilfe der sog. Business Tools, zur Löschung von im einzelnen näher bestimmten personenbezogenen Daten der jeweiligen Kläger, zur Zahlung von immateriellem Schadensersatz in Höhe von jeweils EUR 5.000,-- verurteilt und festgestellt, dass der Nutzungsvertrag zur Nutzung des sozialen Netzwerks  die Erfassung, Weiterleitung, Speicherung und Verwendung bestimmter personenbezogener Daten der jeweiligen Kläger nicht gestatte (Aktenzeichen: 1 O 65/24 und 1 O 69/24).

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Hiergegen kann von der Beklagten binnen einer Frist von einem Monat nach Zustellung des schriftlichen Urteils jeweils Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt werden.

Landgericht Baden-Baden: Aktenzeichen 1 O 15/24, 1 O 65/24 und 1 O 69/24