Die 5. kleine Strafkammer unter dem Vorsitz von Herrn Vorsitzendem Richter am Landgericht Johannes Huber verhandelt am
Freitag, 16.01.2026, 09.00 Uhr in Saal 015 des Landgerichts Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden
mit Fortsetzungstermin am
23.01.2026, 09.00 Uhr
über die Berufung eines heute 62-jährigen Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit gegen das Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden vom 25.11.2024, durch das der Angeklagte wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen zu der Gesamt-Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je EUR 60,-- verurteilt wurde. Dem Angeklagten ist zur Last gelegt worden, im Dezember 2023 im Sprudelbecken eines öffentlichen Bads in Baden-Baden in zeitlichem Abstand von etwa einer Stunde zwei Frauen in sexuell bestimmter Weise an Hüfte und Brust berührt zu haben. Der Angeklagte hatte die ihm zur Last gelegten Taten vor dem Amtsgericht bestritten.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden hat der Angeklagte Berufung eingelegt.
Zum Termin am 16.102.2026 sind 6 Zeugen geladen.
Amtsgericht Baden-Baden: 17 Cs 107 Js 2236/24
Landgericht Baden-Baden: 5 NBs 107 Js 2236/24