In dem Zivilverfahren vor dem Landgericht Baden-Baden auf Zahlung von rund EUR 105.000,-- nach Abbruch einer Kreuzfahrt ist der auf Freitag, 27.03.2026 bestimmte Termin zur Verkündung einer Entscheidung durch Verfügung vom 11.03.2026 aufgehoben worden, nachdem sich die Parteien gütlich verständigt haben.
Landgericht Baden-Baden: Aktenzeichen 2 O 337/25