Die 4. Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden verhandelt durch Vorsitzende Richterin am Landgericht Marion Brede als Einzelrichterin am
Mittwoch, 29.07.2026 um 09.00 Uhr in Saal 020 des Landgerichts Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden
über eine Klage einer Grundstückseigentümerin gegen einen Baumsachverständigen auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von insgesamt rund EUR 30.000.
Der beklagte Sachverständige hatte Mitte Januar 2025 im Auftrag der Klägerin ein Kurzgutachten über die Standfestigkeit einer auf dem Grundstück der Klägerin in Bühl stehenden ca. 30 Meter hohen Douglasie erstellt. Darin beurteilte der Beklagte den Baum, der gewisse Schäden aufwies, noch als verkehrssicher und sah kein Erfordernis für Sicherungs- oder Fällmaßnahmen. Ende Februar 2025 stürzte der Baum bei einem Sturm um.
Die klagende Eigentümerin macht mit der Klage geltend, der Beklagte habe die Stand- und Bruchsicherheit des Baumes falsch beurteilt und ein fehlerhaftes Gutachten erstellt. Er hätte erkennen müssen, dass die Douglasie sturzgefährdet sei und gefällt werden müsse. Bei richtiger Beurteilung hätte die Klägerin rechtzeitig Maßnahmen ergriffen, um einen Sturz des Baumes zu verhindern. Durch den Sturz der Douglasie seien Schäden auf ihrem Grundstück und auf dem angrenzenden Nachbargrundstück in Höhe von insgesamt rund EUR 30.000 entstanden, die der Beklagte der Klägerin zu erstatten habe.
Der Beklagte tritt der Klage entgegen. Er macht geltend, das Kurzgutachten nach anerkanntem Stand von Wissenschaft und Technik erstellt zu haben. Er habe alle erforderlichen Untersuchungen vorgenommen und die gewonnenen Befunde fachlich vertretbar bewertet. Aus einem Baumversagen könne nicht auf einen Mangel des Gutachtens geschlossen werden, auch bei Einhalten fachlicher Standards könne ein Baumversagen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Er bestreitet die von der Klägerin geltend gemachten Schäden.
Zum Termin hat das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.
Landgericht Baden-Baden: 4 O 30/26