Die 5. Kleine Strafkammer unter dem Vorsitz von Herrn Vorsitzendem Richter am Landgericht Johannes Huber verhandelt am
Montag, 17.08.2026, 09.00 Uhr, Saal 015 des Landgerichts Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden
über die Berufung eines Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden vom 23.04.2026, durch das der Angeklagte wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtgeldstrafe von 95 Tagessätzen verurteilt wurde. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Amtsgericht hat sich nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Angeklagte an einem Nachmittag Anfang August 2025 mit seinem Fahrzeug auf der Autobahn A 5 in Richtung Süden fahrend etwa auf Höhe der Anschlussstelle Rastatt-Süd/Tank- und Raststätte Baden-Baden bei dichtem Verkehr das auf der linken Fahrspur fahrende Fahrzeug des Geschädigten rechts auf der mittleren von drei Fahrspuren überholt habe und sodann versucht habe, vor diesem links einzuscheren. Hierdurch sei es zur Kollision der Fahrzeuge gekommen. Obwohl der Angeklagte den Unfall bemerkt habe, habe er die Unfallstelle, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, verlassen. Am nächsten Tag habe er eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet und angegeben, seine linke hintere Fahrzeugseite sei angefahren worden. Der Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts hat der Angeklagte Berufung eingelegt.
Zum Termin am 17.08.2026 sind 3 Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
Amtsgericht Baden-Baden: 24 Cs 1070 Js 13021/25
Landgericht Baden-Baden: 5 NBs 1070 Js 13021/25