Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden unter dem Vorsitz von Herrn Vizepräsidenten des Landgerichts Axel Heim verhandelt ab
Montag, 21.09.2026, 09.30 Uhr in Saal 118 des Landgerichts Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden
mit Fortsetzungsterminen
Montag, 28.09.2026, 09.30 Uhr
Montag, 05.10.2026, 09.30 Uhr
über die Anklage der Staatsanwaltschaft Baden-Baden vom 05.04.2022, mit der einem heute 57-jährigen Angeklagten polnischer Staatsangehörigkeit zur Last gelegt wird, in 64 rechtlich selbständigen Handlungen im Zeitraum Mai 2019 bis Mitte Juni 2021 überwiegend in Baden-Baden u.a. in 55 tatmehrheitlichen Fällen unerlaubt gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben und in 7 tatmehrheitlichen Fällen unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben (unter anderem in einem Fall mit 500 g Kokain). Dieser Angeklagte hielt sich bis zu seiner Festnahme in anderer Sache an einem unbekannten Ort in Deutschland auf, sodass eine Hauptverhandlung bislang nicht stattfinden konnte.
Einem heute 40-jährigen Angeklagten polnischer Staatsangehörigkeit wird zugleich zur Last gelegt, in dem Zusammenhang in vier rechtlich selbständigen Handlungen in zwei Fällen unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben, in einem Fall einem anderen Hilfe dazu geleistet zu haben, unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel zu treiben und in einem Fall Hilfe dazu geleistet zu haben, vorsätzlich unerlaubt mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel zu treiben und in derselben Handlung unerlaubt Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen zu haben. Dieser Angeklagte befindet sich auf freiem Fuß und lebt in Polen, sodass sein Erscheinen vor Gericht derzeit fraglich ist. Aus Rechtsgründen kann erst bei schuldhaftem Nichterscheinen zu einem Termin ein Haftbefehl ergehen.
Die Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert.
Eine frühere Mitangeklagte war durch Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 11.04.2023 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden.
Zum Termin am 21.09.2026 sind acht Zeugen geladen.
Landgericht Baden-Baden: Aktenzeichen 2 KLs 301 Js 3592/21s