Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden unter dem Vorsitz von Herrn Vizepräsidenten des Landgerichts Axel Heim verhandelt am
Montag, 19.10.2026, 09.00 Uhr, in Saal 019 des Landgerichts Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden
mit Fortsetzungsterminen am
Montag, 09.11.2026, 09.00 Uhr, Saal 118,
Montag, 16.11.2026, 09.00 Uhr, Saal 118,
Montag, 23.11.2026, 09.00 Uhr, Saal 118,
Montag, 30.11.2026, 09.00 Uhr, Saal 118.
über zwei Anklagen der Staatsanwaltschaft Baden-Baden.
Dem heute 33-jährigen deutschen Staatsangehörigen wird danach zur Last gelegt, im August 2025 dem Geschädigten nach einer verbalen Auseinandersetzung auf dem Flur des gemeinsam bewohnten Hauses in Ottersweier einen hölzernen Besenstiel auf den Kopf geschlagen zu haben, wodurch er dem Geschädigten eine stark blutende Kopfplatzwunde zugefügt habe. Einer zufällig anwesenden Mitbewohnerin, die dem Geschädigten habe zur Hilfe eilen wollen, habe der Angeklagte sodann mit dem Besenstiel auf das linke Handgelenk geschlagen und auch sie verletzt. Im Februar 2026 habe der Angeklagte in einer Asylunterkunft in Ottersweier einem weiteren Geschädigten aufgelauert, ihn unvermittelt mit einer nicht näher bekannten Substanz angesprüht und dem hierauf fliehenden Geschädigten, dessen Sehvermögen durch die Substanz aufgehoben gewesen sei, mit einer von ihm mitgeführten Eisenstange derart auf den Kopf geschlagen, dass dieser unter anderem ein offenes Schädel-Hirn-Trauma erlitten habe. Im März 2026 habe der Angeklagte zudem in der Asylunterkunft in Ottersweier die Stromkabel von vier Waschmaschinen durchschnitten, weil er sich von deren Geräusch gestört gefühlt habe, wodurch ein Schaden von ca. EUR 800,-- entstanden sei.
Der Angeklagte ist geständig.
Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden wird voraussichtlich wegen einer eingeschränkten Schuldfähigkeit des Angeklagten aufgrund psychischer Erkrankung die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 Strafgesetzbuch) beantragen; für diese Frage ist ein psychiatrischer Sachverständiger geladen.
Der Angeklagte befindet sich derzeit aufgrund Unterbringungsbefehls in einer psychiatrischen Landesklinik.
Landgericht Baden-Baden: 2 KLs 2030 Js 3337/26