Das Güterichterverfahren ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Parteien mit Unterstützung des Güterichters ihren Konflikt selbstständig lösen.
Mit Zustimmung der Parteien kann der Prozessrichter geeignete Verfahren an den Güterichter verweisen. Der Güterichter, der nicht zur Entscheidung des Rechtsstreits berufen ist, verhilft den Parteien in der Güteverhandlung zu einer eigenverantwortlichen Lösung ihres Konflikts. Er setzt dabei moderne Methoden der Konfliktbeilegung, insbesondere auch die Mediation ein. Der Gütetermin findet in einer kommunikationsfördernden Atmosphäre und ohne Zeitdruck statt. Der Güterichter kann auf Wunsch der Parteien einen Prozessvergleich protokollieren. Führt das Verfahren nicht zu einer Einigung der Parteien, wird das streitige Gerichtsverfahren fortgesetzt. Das Güterichterverfahren hat dann keine Auswirkungen auf den Ausgang des Prozesses.
Das Verfahren ist nicht öffentlich und vertraulich. Das Güterichterverfahren verursacht keine zusätzlichen Gerichtskosten.
Im Güterichterverfahren bestimmen die Parteien selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So können sie eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder erneuern. Auch weitere belastende Konflikte können gelöst und beigelegt werden.