Das Landgericht Baden-Baden verurteilte am Mittwoch, 02.04.2025 einen 49-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens in neun tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen.
Dem Angeklagten war zunächst durch Strafbefehl des Amtsgerichts Rastatt vom 31.01.2024 zur Last gelegt worden, über sein Facebook-Konto in einem für jeden Facebook-Nutzer wahrnehmbaren Bereich im März 2023 eine Darstellung in der Art eines Werbeplakats für einen Kinofilm aus der Filmreihe „Der Pate“ veröffentlicht zu haben, die den Titel „Die Lügner 2.0“ trug. Statt der Gesichter der der Mafia zugehörigen Filmfiguren waren die Gesichter des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeyer, des Bundeskanzlers Olaf Scholz, der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sowie mehrerer Bundesministerinnen und – minister zu sehen. In einem begleitenden Text wurden die Politiker u.a. als „ehrlos“, „verlogen“, „korrupt“ und „psychisch gestört“ bezeichnet. Wegen öffentlicher Beleidigung von neun im politischen Leben des Volkes stehenden Personen (§ 188 StGB) wurde gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen verhängt.
Auf seinen Einspruch wurde der Angeklagte durch Urteil des Amtsgericht Rastatt vom 16.12.2024 von dem Vorwurf zunächst freigesprochen, mit der Begründung, es habe nicht ausgeschlossen werden können, dass der Facebook-Account des Angeklagten gehackt worden sei. Der Angeklagten hatte sich beim Amtsgericht zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen, jedoch ein an Facebook gerichtetes Schreiben vorgelegt, in dem er mitteilte, dass sein Account gehackt worden sei.
Auf die gegen das Urteil des Amtsgerichts gerichtete Berufung der Staatsanwaltschaft hat die Berufungskammer des Landgerichts Baden-Baden den Angeklagten am 02.04.2025 wegen Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens in neun tateinheitlichen Fällen verurteilt. An der Urheberschaft des Angeklagten für den Facebook-Post bestehe kein Zweifel. Der Angeklagte habe die Grenzen der Meinungsfreiheit hin zu einer persönlichen Diffamierung überschritten. Im Vordergrund habe nicht mehr die sachliche Auseinandersetzung gestanden, sondern der persönliche Angriff gegen die betroffenen Personen.
Das Berufungsurteil des Landgerichts Baden-Baden vom 02.04.2025 ist rechtskräftig.