Landgericht Baden-Baden – Terminshinweis

Datum: 23.09.2024

Kurzbeschreibung: Millionenklage der Gebäudeversicherung des Hotels „Badischer Hof“ in Baden-Baden gegen den TÜV Süd am 27.09.2024

Millionenklage der Gebäudeversicherung des Hotels „Badischer Hof“ in Baden-Baden gegen den TÜV Süd am 27.09.2024

Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden verhandelt unter dem Vorsitz von Herrn Vizepräsidenten des Landgerichts Dr. Stohrer am 

Freitag, 27.09.2024, 09.00 Uhr, Saal 019 des Landgerichts Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden 

über die Klage der Gebäudeversicherung des Hotels „Badischer Hof“ gegen den TÜV Süd, mit der nach dem Großbrand des Hotels am 02.09.2021 Schadensersatz in Höhe von rund 37,5 Mio. EUR geltend gemacht wird. Darüber hinaus verfolgt die Gebäudeversicherung die Feststellung der Haftung für weitere Schäden in Millionenhöhe. 

Die klagenden Gebäudeversicherung wirft dem TÜV Süd vor, anlässlich regelmäßig stattgefundener baurechtlicher Überprüfungen der Sprinkleranlage und Wandhydrantenanlage nicht erkannt zu haben, dass die vorhandene Sprinkleranlage für die Bekämpfung des Brands in dem als Lagerraum genutzten Bereich unzureichend dimensioniert gewesen sei, weshalb ein Löschen des Brandes im Dachgeschoss über die Sprinkleranlage nicht möglich gewesen sei. Auch sei im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen durch den TÜV Süd übersehen worden, dass über einen Wandhydranten kein ausreichender Druck habe aufgebaut werden können. Weil der Brand im Dachgeschoss aufgrund dieser Mängel nicht auf den Brandausgangsbereich begrenzt worden sei, habe sich der Brand massiv ausweiten und zu einer Zerstörung des Dachs und weiter Teile des Gebäudes führen können. Es seien zudem massive Löschwasserschäden bis in den Keller des Gebäudes entstanden. Auf die entstandenen Schäden habe die Gebäudeversicherung rund 37,5 Mio. EUR bezahlt, die sie nunmehr im Regresses aus übergegangenem Recht der Versicherungsnehmer gegen den TÜV Süd und einen dortigen Mitarbeiter geltend macht.

Der TÜV Süd bestreitet den Umstand, dass Mängel an Sprinkleranlage und Wandhydrantenanlage vorgelegen hätten und dass diese für die eingetretenen Schäden ursächlich geworden seien. Mit einer Widerklage begehrt er von dem klagenden Gebäudeversicherer Erstattung vorgerichtlich entstandener Anwaltskosten von rund EUR 66.000,00.

Landgericht Baden-Baden, Aktenzeichen 2 O 160/23

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