Die 2. Zivilkammer hat in dem Zivilverfahren um Schadensersatz der Gebäudeversicherung des Hotels „Badischer Hof“ in Baden-Baden gegen den TÜV Süd
Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und zur Beweisaufnahme auf
Freitag, 08.05.2026, 09.00 Uhr, Raum 019 des Landgerichts Baden-Baden, Gutenbergstr. 17, 76532 Baden-Baden bestimmt.
Zum Termin zur mündlichen Verhandlung sind 6 Zeugen und ein Sachverständiger geladen. Gegenstand der beabsichtigten Beweisaufnahme soll der Hergang des Brandschadensereignisses am 02.09.2021 im Hotel „Badischer Hof“ in Baden-Baden und der Zustand der Dachgeschossräumlichkeiten im Zeitpunkt der Überprüfung durch die Beklagten sein.
Nach Durchführung des Termins beabsichtigt die Kammer, den Sachverständigen mit der Erstellung eines schriftlichen Gutachtens zu beauftragen. Mit einer abschließenden Entscheidung dürfte daher zu dem nunmehr bestimmten Termin nicht zu rechnen sein.
Landgericht Baden-Baden: 2 O 160/23